Tätigkeitsfelder

Teilungsversteigerung/ Aufhebung der Gemeinschaft an Immobilien



Gemeinschaften an Grundstücken können aus vielerlei Gründen entstanden sein. Hierzu zählen vor allem Bruchteilsgemeinschaften im Rahmen von Ehen/ Lebenspartnerschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie sonstige Konstellationen von Miteigentum, Erbengemeinschaften oder durch die Inhaberschaft von Geschäftsanteilen an Personengesellschaften.


Kommt es zur Beendigung der Gemeinschaft, so soll das Eigentum und die Berechtigung an Grundstücken in der Regel ebenfalls beendet werden. Wir beraten dann die Miteigentümer bzw. Berechtigten an Liegenschaften, um eine Beendigung der Grundstücksgemeinschaft herbeizuführen.


Unsere Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet zeigt, dass von der einvernehmlich gestalteten Auseinandersetzung bis hin zur gerichtlichen Beendigung der Gemeinschaft durch das Verfahren der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (kurz Teilungsversteigerung/ Aufhebungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung genannt) eine fundierte Rechtsberatung und Vertretung unerlässlich ist. Ist die Immobilie beispielsweise mit Grundschulden und/ oder Hypotheken belastet, sind besondere Kenntnisse im Kreditsicherungsrecht erforderlich. Wir stehen für dieses Spezialgebiet der Aufhebung der Gemeinschaft und die Teilungsversteigerung unseren Mandanten deutschlandweit zur Verfügung und greifen auf eine umfangreiche Expertise aus unterdessen weit mehr als 1000 Mandaten zurück.


Die Konstellationen hierbei sind denkbar vielschichtig. Will die von uns vertretenen Partei die Immobilie selbst erwerben, muss man eine andere Strategie verfolgen, wie wenn sie den höchstmöglichen Erlös erzielen will. Ziel unserer Beauftragung ist oft, die Teilungsversteigerung konsequent und schnellstmöglich durchzuführen oder aber diese gerade zu vermeiden und die Aufhebung der Gemeinschaft durch notarielle Beurkundung zu erreichen. Auch bei der vertraglichen Aufhebung der Gemeinschaft ist die Partei erfolgreicher, die die besseren Kenntnisse besitzt, wie eine Teilungsversteigerung verlaufen würde, wenn sie durchgeführt würde.


Möglicherweise aber will die Auftraggeberseite auch einfach so schnell als möglich ihren Erbanteil, ihren Miteigentumsanteil an der Immobilie oder Geschäftsanteil an der Immobiliengesellschaft zu Geld machen und sich von der zerstrittenen Gemeinschaft lösen. Dann stellen wir gerne Kontakt zu gewerblichen Investoren her, die den Wert des Anteils, das damit übernommene Risiko und die eigenen Kosten kalkulieren, ein Kaufangebot unterbreiten, um nach Erwerb des Anteils im Wege der Abtretung auf eigenes Risiko, auf eigene Kosten und in eigener Regie dann selbst mit den übrigen Berechtigten Verhandlungen über eine rechtsgeschäftliche Lösung zu führen oder die Teilungsversteigerung durchzuführen oder fortzusetzen. Der Mandant kann dann zügig den Kaufpreis vereinnahmen und sich aus der häufig verfahrenen Lage verabschieden.


Teilungsversteigerungsmandate bearbeiten wir häufig auf Empfehlung von Immobilien-, Familien- oder Erbrechtsanwälten, mit denen wir uns in der Mandantsbearbeitung abstimmen. Die Kollegen bearbeiten dann den Teil des von ihnen vertretenen Fachgebiets und wir übernehmen die Beratung oder die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung im Bereich der Aufhebung der Immobilienbeteiligung.

Immobiliarvollstreckung


Wir beraten und vertreten Gläubiger in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Diese Verfahren führen wir für unsere Mandanten von der Antragstellung bis zur Erlösverteilung und nehmen die Versteigerungstermine wahr. Für manche Auftraggeber übernehmen wir allein die Terminsvertretung. Neben Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren im Rahmen der Immobiliarvollstreckung sind wir auch als Prozessbevollmächtigte in allen im Zusammenhang damit stehenden streitigen Verfahren vor den Zivilgerichten (z. B.: Vollstreckungsgegenklagen, Drittwiderspruchsklagen) tätig und führen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (dinglicher Arrest, einstweilige Verfügung).


Unsere Gesellschaft vertritt ihre Mandanten bundesweit in all diesen Verfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.


Die Kanzlei ist hoch spezialisiert und verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung aus der Führung tausender von Zwangsversteigerungsverfahren als Prozessbevollmächtigte und aus der Wahrnehmung einer entsprechend großen Vielzahl von Zwangsversteigerungsterminen.


Zu unseren ständigen Auftraggebern gehören mehr als 30 institutionelle Grundpfandrechtsgläubiger, darunter über 10 der 100 bilanzstärksten deutschen Kreditinstitute, daneben Inkassounternehmen ebenso wie Immobiliengesellschaften und Investoren, aber auch Gläubiger aus dem Bereich der öffentlichen Hand, für die wir in der Immobiliarvollstreckung tätig sind. In Einzelmandanten realisieren wir im Auftrag gewerblicher und privater Gläubiger deren Forderungen im Wege der Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch und die Verwertung von Grundpfandrechten durch die Forderungsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Größere Anwaltskanzleien nehmen uns seit Jahren als ständige externe Vollstreckungsabteilung in Anspruch, aber auch viele andere Berufskollegen empfehlen uns den eigenen Mandanten für die Übernahme von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsaufträge.


Mit unserem Büro am Sitz unserer Rechtsanwaltsgesellschaft in Dresden steht ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die gesamten Verfahren und die bundesweite Terminsvertretung werden vollständig, effektiv und schnell von dort aus koordiniert und abgewickelt. Den Großteil der Zwangsversteigerungstermine für institutionelle Grundpfandrechtsgläubiger, bei denen ein routinierter Ablauf vorhersehbar ist, nehmen wir mit Unterstützung von nahezu 100 Berufskollegen aus unserem festen und seit mehr als fünfzehn Jahren bestehenden bundesweiten Netzwerk wahr. Dadurch ist selbst eine kurzfristige Übernahme von Terminswahrnehmungen vor allen Versteigerungsgerichten in Deutschland gewährleistet. In Einzelfällen nehmen wir Zwangsversteigerungstermine persönlich wahr. 

Immobilienerwerb in oder im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung


Aber nicht nur bei der Verwertung/ Veräußerung einer Immobilie stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Auch der Erwerb einer Immobilie beinhaltet für den Eigennutzer/ Anleger ein hohes Risikopotential, welches auf jeden Fall juristisch begleitet werden sollte.


Im Vorfeld von Versteigerungsterminen beraten wir private Erwerbsinteressenten und gewerbliche Investoren wegen der mit der Abgabe von Geboten verbundenen Risiken, wegen der Abwicklung des Eigentumserwerbs durch Zuschlag und wegen einer etwaigen Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss als Räumungsvollstreckungstitel bzw. wegen der Ausübung von Sonderkündigungsrechten des Erstehers bei bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen.


Dabei ist die genaue Kenntnis der Unterschiede zwischen den Vorschriften, die für die Vollstreckungsversteigerung gelten und den Regeln der Teilungsversteigerung unabdingbar.


Wir begleiten Bietinteressenten auch in die Versteigerungstermine und unterstützen diese bei der Vorbereitung des Termins und der Abgabe von Geboten. Auf der Grundlage uns für den Einzelfall erteilter Bietvollmachten oder auf der Grundlage von Generalvollmachten nehmen wir im Auftrag von Mandanten Versteigerungstermine wahr, und geben für diese Gebote ab und übernehmen die Abwicklung des Erwerbs, mitunter auch für solche im Ausland ansässigen Investoren.


Letztlich werden wir bei verschiedenen Grundstückssituationen hinzugezogen, wenn die Abwicklung von Immobilienkaufverträgen aufgrund solcher im Grundbuch eingetragener Vermerke oder Rechte oder aufgrund von Pfändungen oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen nicht vollzogen werden können.

Schulungen zum gesamten Recht der Immobiliarvollstreckung


Bei Kreditinstituten führen wir als Referenten hausinterne Schulungen zu dem gesamten Themenkomplex durch, der mit Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Teilungsversteigerungsverfahren im Zusammenhang steht. Mit der deutlichen Zunahme an Teilungsversteigerungsverfahren gerät dabei immer mehr das steigende Haftungsrisiko bei fehlerhaftem Umgang mit bestehen bleibenden Grundpfandrechten und Rückgewähransprüchen der Sicherungsgeber in den Blick.


Über Herrn Rechtsanwalt Jürgen Hotz, zugleich Geschäftsführer der Erfurter Rechts-, Wirtschafts- und Sprachseminare (ERWS UG [haftungsbeschränkt]), der dort selbst auch als Referent tätig ist und seit mehr als 20 Jahren regelmäßig für Mitarbeiter von Kreditinstituten und Anwaltskanzleien Fortbildungen vor allem im Bereich des Bankrechts auf der Schnittstelle zum Insolvenzrecht und zum Zwangsvollstreckungsrecht durchführt, bieten wir für institutionelle Grundpfandrechtsgläubiger In-House-Schulungen an. Die Vollstreckungsversteigerung, Alternativen in der Immobilienverwertung oder die Teilungsversteigerung, mit dem Augenmerk der Haftungsrisiken für Kreditinstitute stehen dabei immer wieder im Vordergrund.


Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist unser Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer Rechtsanwalt Volker Bischoff in der Fortbildung der Fachanwälte für dieses Rechtsgebiet mit dem Schwerpunkt im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Immobiliarvollstreckungsrecht ebenso als Referent tätig, wie in der Fortbildung der Fachanwälte für Familienrecht und der Fachanwälte für Erbrecht auf dem Gebiet der Teilungsversteigerung. Er ist Referent bei verschiedenen Rechtsanwaltskammern bzw. deren Fortbildungsinstituten und bei privaten Fortbildungseinrichtungen.

KONTAKT


Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Melden Sie sich telefonisch unter +49 351 81195-70 bei uns oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

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